Hilfe bei Flugausfall

Teile diesen Beitrag

Wer hat nicht schon vom folgenden Szenario gehört oder hat es sogar erlebt:
Monate zuvor bucht man seinen langersehnten und wohlverdienten Urlaub und endlich ist der Tag X gekommen. Mit vollbepackten Koffern kommt man am Flughafen an, um dann dort erfahren zu müssen, dass der Flug nicht wie geplant startet, sondern gecancled ist. In der jetzigen Zeit, während der Corona-Pandemie, hört man immer öfter von Flugausfällen oder dass der Flug verschoben wird.
Aber welche Rechte stehen den Fluggästen zu? Muss die Fluggesellschaft, die den Flug annulliert Entschädigung leisten?

Natürlich möchte niemand in solch eine Situation geraten, aber wenn nun der Ernstfall eintrifft, wissen die wenigsten über seine Passagierrechte Bescheid.
Zunächst muss man sich mit Begriffen wie “Ausgleichszahlung”, “Flug annulliert Entschädigung” und “Erstattung” vertraut machen und herausfinden, was davon in seinem eigenen Fall möglich ist. Hilfreich hierfür ist die EU-Fluggastrechte – Verordnung, welche extra erarbeitet wurde, um Fluggästen über ihre Rechte aufzuklären.
Allerdings hat man im Falle einer Flugannullierung keine Nerven, um sich durch die Rechtsgrundlagen zu kämpfen.
Flightright bietet direkte Hilfe zur Ticketerstattung, Ausgleichszahlung und Informationen zur Flugannullierung an.

Hilfe bei Flugausfall

Ist die Unglückssituation eingetroffen, stellt sich die Frage, was man tun kann, wenn der Flug verschoben oder gestrichen wurde und was lässt sich an Kosten erstatten.
Zunächst sollte man sich direkt am Flughafen von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen lassen, was der Grund für den Flugausfall ist.
Zusätzlich ist es wichtig, dass man alle Quittungen sammelt, die während des Flughafenaufenthalts und alles rund um den Flug anfallen. Hierzu gehören Ausgaben für Busfahrt, Hotelaufenthalt usw. Somit kann man später beweisen, welche Zusatzausgaben man hatte, um diese auch erstattet zu bekommen. Auf Versorgungsleistungen kann man bestehen, wenn man auf dem Flughafen lange Wartezeiten hinter sich gebracht hat.
Mit diesen Quittungen kann man sich direkt dort hinwenden, wo man den Flug gebucht hat oder direkt an die Fluggesellschaft.

Flugkostenerstattung

Wie schon erwähnt, müssen Airlines die Flugkosten möglicherweise erstatten, wenn der Flug annulliert wird. Aber in welchem Fall trifft das zu?

Erstattung bei Flugannullierung
Zunächst ist es abhängig davon, wann der Flug annulliert wurde. War das weniger als 14 Tage vor dem Flug oder wird er nach vorne verschoben, muss die Fluggesellschaft nach der Passagierrechte – Verordnung bezahlen.
Des Weiteren muss die Fluggesellschaft für die Flugannullierung verantwortlich sein, d.h. äußere Einflüsse, wie z.B. schlechtes Wetter, geben kein Recht auf Entschädigung.
Fluggäste müssen von einem Flughafen der EU gestartet oder an einem Flughafen der EU gelandet sein, damit bei einem “Flug annulliert Entschädigung” erbracht wird.
Die Airline muss hinzukommend ihren Sitz in der EU haben, wenn die Maschine in der EU landet.
Man hat ein Recht darauf, annullierte Flüge bis zu drei Jahre erstattet zu bekommen, auch wenn der Flug verschoben wurde.

Erstattung bei Ersatzflug
Um mit einem Ersatzflug Entschädigungen einfordern zu können, müssen folgende Bedingungen zutreffen:
Es spielt hierbei eine Rolle, wann man benachrichtigt wurde, dass der Flug abgesagt ist und ob der Ersatzflug früher bzw. später am Ziel ankommt:

Im ersten Fall wird man 7-14 Tage zuvor benachrichtigt und der Ersatzflug geht zwei Stunden früher bzw. kommt vier Stunden später an.
Wird man im zweiten Fall weniger als sieben Tage zuvor verständigt und der Ersatzflieger fliegt eine Stunde früher ab bzw. kommt zwei Stunden später an, müssen die Tickets erstattet werden.
Man wird mit weniger als 14 Tage zuvor verständigt, dass es keinen Ersatzflug geben wird, trifft der dritte Fall zu.
In allen drei Fällen, bei denen man mit dem Ersatzflug nicht rechtzeitig an sein Ziel gelangt und auch beim kompletten Ausfall des Flugs, müssen Fluggäste keine Gutscheine akzeptieren, sondern haben das Recht auf Erstattung der Ticketpreise. Zum Ticketpreis werden auch Kosten der Sitzplatzreservierungen und des Gepäcks mit einberechnet.
Wird auf Grund von Corona der Flug annulliert ist auch hier Entschädigung möglich.

Flug buchen

Mit diesem Wissen, dass man als Fluggast einige Passagierrechte und im Notfall Flightright als helfende Hand an der Seite hat, kann man wieder entspannter Flüge buchen bzw. seine geplante Reise antreten. Natürlich ist nie ausgeschlossen, dass man seine Tickets immer erstattet bekommt, aber in den meisten Fällen hat man gute Chancen.
Vielleicht werden aber auch Reisen interessant, die keinen Flug beinhalten und man überlegt sich Alternativen, um an sein Reiseziel zu gelangen. Schließlich führen alle Wege nach Rom.

Teile diesen Beitrag
TheMan
TheMan

Dieser Artikel kann keinem genauen Autor zugeordnet werden. Aus diesem Grund wird er unter "TheMan" veröffentlicht. Dies kann mehrere Gründe haben, entweder war es eine Arbeit von mehreren Autoren gemeinsam oder es ist ein Gastbeitrag bei dem der Autor nicht genannt werden will. Dennoch ging auch dieser Artikel durch unsere strenge Qualitätskontrolle und steht den Artikeln eines einzelnen Autors in keiner Weise nach.

Artikel: 97

Schreibe einen Kommentar